Im Zuge von Sanierungen / Modernisierungen wird oft ein besonderes Augenmerk auf die Neugestaltung von Bädern und Bodenbelägen, die Erneuerung der Elektroanlage u.Ä. innerhalb von Wohneinheiten gelegt. Dabei kann es schnell passieren, dass vorgeschriebene Ausführungsbestimmungen in den Hintergrund geraten, obwohl sie essentieller Teil der gesamten Maßnahme sind.
In vielen älteren Mehrparteienhäusern sind die Stromzähler – teilweise inklusive Unterverteilung – in den Treppenhäusern oder Wohnungen platziert. Mit einer Erneuerung oder grundlegenden Veränderung der Elektroanlage innerhalb der Wohneinheit, entsprechen diese alten Zählerplätze nicht mehr den aktuell gültigen Technischen Ausführungsbestimmungen (TAB): Eine Zentralisierung der Zähleranlage ist nun gefordert, da die neue Anlage nicht mehr an die vorhandene Stromversorgung angeschlossen werden darf.
Wir übernehmen für unsere Kunden diese Zählerzentralisierung und errichten eine neue Zähleranlage an den laut Netzbetreiber vorgeschriebenen Standorten (zumeist Keller).
Selbstverständlich wird im Zuge eines Sanierungsvorhabens von Wohneinheiten während der gemeinsamen Vorab-Begehung automatisch berücksichtigt, ob eine solche Zentralisierung notwendig ist, um ein „böses Erwachen“ in Form von nicht berücksichtigten Investitionskosten auszuschließen.